Operative Informationen

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Versand Ihrer begleiteten und unbegleiteten Einheiten mit TT-Line.
In der Operational Guideline finden Sie eine Erläuterung des Check-In-Verfahrens für begleitete Einheiten und die Anlieferung und Abholung von unbegleiteten Einheiten. Eine Erläuterung der Abläufe für weitere Prozesse, wie zum Beispiel den Versand von Gefahrgut, die Containeranlieferung im Hafen Rostock und den Stapelservice in Trelleborg, finden Sie ebenfalls hier. 

  • Check-In Prozesse pro Hafen

  • Gefahrgut Verschiffung mit TT-Line

    Wir können eine Vielzahl von Gefahrguttypen annehmen. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Umgang mit Gefahrgut.

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    Shipping Dangerous Goods with TT-Line
  • Schwerlasttransporte innerhalb Hafen Rostock

    Schwertransporte im Hafen Rostock

    Hier finden Sie Informationen über die Anlieferung und Abholung von Schwertransporten im Hafen von Rostock.

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  • Container Anlieferung und Abholung in Rostock

    Hier finden Sie Informationen zur Anlieferung von Containern im Hafen Rostock.

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  • Stacking Service Trelleborg

    Hier finden Sie eine Erklärung des Container und Trailer Stacking Service im Trelleborger Hafen.

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  • Transhipments zwischen Deutschland und Litauen

    Zusätzlich zu unserer Fährverbindung von Schweden nach Klaipeda in Litauen, bietet TT-Line ebenfalls Verbindungen von Travemünde und Rostock in Deutschland an. Hier finden Sie weitere Informatioenen zu diesen Verbindungen, die ein Transhipment in Trelleborg beinhalten.

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  • Zollabfertigung, Freistellung

    1. TT-Line ist zur Gestellung bzw. jeglichen Anmeldung der Waren bei den Zollbehörden (vgl. Art. 139 ff. UZK) im Hinblick auf das
    Beförderungsgut nicht befugt und nicht verpflichtet. Die Gestellungspflicht obliegt alleine dem Befrachter, der dafür Sorge zu
    tragen hat.

    2. TT-Line kann mit der Eröffnung/ Beendigung von zollrechtlichen Versandverfahren nicht beauftragt werden.

    3. Der Befrachter stellt TT-Line im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen Dritter (insb. der Zoll- und Finanzbehörden) im
    Zusammenhang mit der Zollabfertigung frei.

  • Laschpunkte

    MoU § 17: Beladene Einheiten oder Ladeeinheiten mit Gefahrgut müssen während des Transportes nach Schiffsangaben gesichert sowie von der zuständigen Behörde genehmigt sein.

    Es wird grundsätzlich von der Schifffahrtsbehörde angeordnet, dass der Kapitän entscheiden kann, Ladeeinheiten ohne Laschpunkte nicht zu transportieren.

    TT-Line verschifft nur Einheiten mit Laschpunkten. Dies gilt auch bei Fahrzeugen ohne Gefahrgut. So ist es möglich die Frachteinheiten auch bei schweren Wetterverhältnissen zu sichern und somit die Sicherheit an Bord zu optimieren.

    Ladungssicherungspunkte an Straßenfahrzeugen

    Sicherungspunkte an Straßenfahrzeugen sollten für die Sicherung der Straßenfahrzeuge am Schiff ausgelegt sein und eine Öffnung haben, die nur einen Lasching aufnehmen kann. Der Sicherungspunkt und die Öffnung sollten unterschiedliche Richtungen des Laschings zum Schiffsdeck zulassen. 

    Auf jeder Seite des Straßenfahrzeugs sollte die gleiche Anzahl von nicht weniger als zwei oder mehr als sechs Sicherungspunkten vorhanden sein.

    Vorbehaltlich der Bestimmungen in den vorhergehenden Punkten sollten die Mindestanzahl und Dicke der Sicherungspunkte der folgenden Tabelle entsprechen: 

    Masse des Straßenfahrzeugs (GVM) Tonnen   Mindestanzahl von Sicherungspunkten auf jeder Seite des Straßenfahrzeugs   Mindestfestigkeit ohne bleibende Verformung jedes Sicherungspunktes im eingebauten Zustand (kN) 
    3.5 t ≤ GVM ≤ 20 t 
    20 t < GVM ≤ 30 t 
    30 t < GVM ≤ 40 t 


    GVM X 10 X 1.2 
              n* 

    Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Buchungsabteilungen für weitere Informationen.